KERN Transportbeton GmbH & Co. KG
Ergänzungen und Hinweise zu den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"
Sämtliche Lieferungen und Verkäufe erfolgen gemäß unseren derzeit gültigen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" und den folgenden Hinweisen.
Materialabrufe sind 24 Stunden vor Verarbeitungsbeginn mit unserer Disposition abzustimmen. Für Lieferungen an Samstagen ist die voraussichtlich benötigte Betonmenge bis Freitag 15.00 Uhr aufzugeben.
Wird die Abnahme einer Lieferung ohne unser Verschulden verweigert, oder die bestellte und angelieferte Menge nicht voll abgenommen, gilt der Auftrag als ausgeführt. Die Menge wird voll berechnet, ebenso die Kosten für eine fachgerechte Entsorgung. Beseitigungskosten für Beton und Restbeton € 92,00/cbm.
Beton bereits beladener oder unterwegs befindlicher Fahrzeuge geht zu Lasten des Bestellers.
Wir weisen darauf hin, dass bei eventuellem Lieferverzug des Betons keine Haftung für Ausfallzeit übernommen werden kann.
Für Lieferungen außerhalb der Grundarbeitszeit von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr erfolgen Zuschläge: Wochentags von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr beträgt der Zuschlag € 5,60/cbm. Ab 20.00 Uhr Zuschläge nach Vereinbarung (mengenabhängig), ebenso für alle sonstigen Zeiten außerhalb der Grundarbeitszeit.
Für Lieferungen an Samstagen von 7.00 bis 12.00 Uhr wird ein Zuschlag von € 5,60/cbm berechnet. Nach 12.00 Uhr wird nur nach rechtzeitiger, besonderer Vereinbarung und mit einem höheren Zuschlag geliefert.
Erfolgt Bestellung erst am Samstag (ab 7.00 Uhr) wird die mögliche Auslieferungszeit bekanntgegeben.
In den Wintermonaten wird bei Temperaturen um den Nullpunkt samstags nur gearbeitet, wenn ab Freitag zuvor bis 15.00 Uhr für die Inbetriebnahme der Anlage ausreichende Beton- (Vor) Bestellungen vorliegen. Ist der Betonbedarf der Baustelle erst am Samstag bekannt, empfiehlt sich telefonische Anfrage Samstagmorgen ab 7.00 Uhr unter der Telefon-Nr. 07131/4789-0. Am 24. und 31.12. wird nicht gearbeitet.
In der Zeit vom 1. Dezember bis 29. Februar wird unabhängig von der im Zeitpunkt der Auslieferung herrschenden Lufttemperatur eine Saisonpauschale von € 4,35 pro ausgeliefertem cbm Beton berechnet. Preise für vorgewärmten Beton nach DIN 1045 nennen wir auf Anfrage.
Bei Zufuhr von 5 cbm und darunter wird der Frachtsatz von 5 cbm abgerechnet.
Die Entladezeit für 1 cbm beträgt 6 Minuten. Bei Überschreitung berechnen wir € 1,00/Min.
Die nach DIN 1045 vorgeschriebene Verarbeitungs- und Transportzeit von max. 1,5 Stunden darf nicht überschritten werden. Die kleinste Auslieferungsmenge beträgt 0,3 cbm, Mengen bis 1 cbm werden jeweils als Sondermischung "SM" bezeichnet.
Die Wirkung der verzögernden Zusatzmittel ist stark abhängig von Zementart, Temperatur und w/z-Wert. Trotz größter Sorgfalt bei der Dosierung und im Mischprozeß kann die tatsächliche Verarbeitbarkeitszeit von der vorgegebenen Verarbeitbarkeitszeit abweichen. Bei Kleinmengen unter 1 cbm kann die Abweichung entsprechend groß sein, diese Mengen sind auf dem Lieferschein als Sondermischung „SM“ gekennzeichnet. Nach Erhalt der Lieferung ist vom Empfänger dafür Sorge zu tragen, dass der Beton oder Estrich über die gesamte Verarbeitbarkeitszeit vor Austrocknen geschützt wird. Bei Selbstabholern muss der Schutz vor Austrocknung bereits bei Verlassen der Mischanlage beginnen, weil die Einwirkung von Sonne und Wind (auch Fahrtwind) die Austrocknung des Materials begünstigt.
Die auf den Preislisten genannten Preise verstehen sich pro cbm verdichteten Beton und sind Nettopreise, zu denen die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt wird. Die Preise basieren auf den z. Z. gültigen Rohstoffpreisen. Bei Veränderungen behalten wir uns Preisanpassungen vor. Alle früheren Preislisten verlieren ihre Gültigkeit.
Betonzusatzmittel werden nach besonderer Vereinbarung zugegeben und berechnet.
Garantie für Betongüte kann nur übernommen werden, wenn wir nach unseren Rezepten und Erstprüfungen mit den von uns eingesetzten Fabrikaten dosieren.
Für bauseits gestellte chemische Zusatzmittel sowie Stahlspäne für Faserbeton werden Zumischgebühren berechnet.
Außer den auf der Preisliste angegebenen Betonsorten stehen uns weitere Rezepte zur Verfügung. Es werden auch Sondersorten nach Vorgabe hergestellt. Soweit diese nicht als Sondermischung oder als Beton nach Zusammensetzung laut DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 ausgeliefert werden, sind Erstprüfungen nach DIN EN 206-1 bzw. DIN 1045-2 erforderlich, die zu Lasten des Abnehmers gehen und eine Vorlaufzeit von mindestens 5 Wochen benötigen.
Gewünschte Betonprüfungen, die im Zusammenhang mit der Betonbestellung erfolgen, gelten als Auftrag. Preise auf Anfrage.
Nach dem Einbau des Betons sind die Regeln der Nachbehandlung von Beton nach DIN 1045-3 zu beachten.
1.08.2006
<-
zurück
|